Donnerstag, 13. März 2008

Deutsche Bundesbank verstösst beim Gold mal wieder gegen Kaufmannspflichten

Das stand am 11. März in der FAZ:


Bundesbanksünde Nummer 1: "Bilanzposten Gold und Goldforderungen"

Die Bundesbank listet das Gold in ihrem Besitz und Forderungen von ausgeliehenem Gold gegen Drittparteien in einem einzigen Bilanzposten "Gold und Goldforderungen" auf.

Dies verstösst gegen deutsche Bilanzierungspflichten:

§ 266 des Handelsgesetzbuchs (HGB) schreibt vor, dass:

- Sachvermögen (wie Gold) unter Punkt A) Anlagevermögen
und
- Forderungen unter Punkt B) Umlaufvermögen

der Aktivseite einer Bilanz gesondert voneinander aufgeführt werden müssen.

Da sich die Bundesbank hieran nicht hält, wäre es möglich, dass sie die 3420 Tonnen deutsches Gold vollständig verliehen hätte. Und niemand würde es bemerken.


Bundesbanksünde Nummer 2: "Verstoß gegen das Vorsichts-/
Niederstwertprinzip"

Die Bundesbank (siehe obigen Screenshot des FAZ-Artikels) spricht von einem "Bewertungsgewinn b
eim Gold".

Damit meint sie, dass der Bilanzposten "Gold und Goldforderungen" im Preis gestiegen ist.

(Ist ja auch logisch, dass Sachwerte bei Inflationierung der Geldmenge im Preis steigen. Ihre Kaufkraft steigt dadurch natürlich nicht: Für die 3420 Tonnen Gold kann man heute "nur" genauso viel kaufen, wie vor 40 Jahren!)

Mit dieser Ausweisung eines bilanziellen "Bewertungsgewinns" verstösst die Bundesbank jedoch schon wieder eklatant gegen das deutsche HGB.

Dieses schreibt in § 253 das so genannte Niederstwertprinzip vor. Hiernach müssen bei Aktiva (hier: dem Gold) von den beiden möglichen Wertansätzen Marktwert oder fortgeführte Anschaffungskosten der niedrigere gewählt werden.

"Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind".

"Realisiert" bedeutet: Erst wenn das Gold verkauft ist, nicht vorher.

Fazit:
Wenn es um unser Gold (Ja, richtig gelesen: Unser Gold! Es handelt sich um das Gold der Deutschen!) geht, werden wir von unserer Bundesbank betrogen und getäuscht.

Kein normaler Kaufmann käme mit so einer Bilanzierung durch.

2 Kommentare:

Colognepaulista hat gesagt…

Unglaublich! Wer kontrolliert die Bundesbank? (keine rhetorische Frage - der Bundesrechnungshof?)

Christoph hat gesagt…

Niemand kontrolliert die Bundesbank. Sie ist ja "unabhängig".

Ganz im Gegenteil. Die Bundesbank kontrolliert zusammen mit der BaFin die anderen "normalen" Banken.

Das Ergebnis dieser Kontrolle sieht man zur Zeit schön an Sachsen LB, West LB, Nord LB und IKB.

 
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