Die Seite Grundrechteforum behauptet, Wulffs Wahl zum Bundespräsidenten sei ungültig:
Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig!
KURZVERSION
Die konstituierende 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen wurde am 09.06.2010 von zwei Personen ohne Landtagsmandat geleitet, weshalb das Präsidium nicht geschäfts- und beschlussfähig war. Mitglieder des Präsidiums können jedoch ausschließlich nur Mitglieder des Landtages werden. Mit dem Erlöschen des Landtagsmandates ist das präsidiale Amt erloschen.
Die 133 Wahlfrauen und Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund einer von einem nicht geschäftsfähigen Präsidium des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgenommenen konstituierenden Landtagssitzung am 09.06.2010 in die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt.
Die Bundesversammlung war dadurch nicht vorschriftsmäßig besetzt.
Bundestagspräsident Norbert Lammert wusste seit dem 11.06.2010 über die Vorgänge Bescheid.
Damit ist die Wahl zum 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland nicht gemäß Art. 54 Abs. 1 GG zustande gekommen und ungültig.
Wem dass alles zu hoch ist, der sollte sich überlegen, ob ein Nichtmitglied eines Taubenzüchtervereins dessen Vorsitzender sein kann?
Sollte dieser Zustand nicht durch eine Neuwahl des 10. Bundespräsidenten geändert werden, verfügt die Bundesrepublik Deutschland nicht über ein verfassungsmäßiges Staatsoberhaupt und alle von Christian Wulff unterzeichneten Gesetze sind nicht gemäß Art. 82 Abs. 1 GG zustande gekommen, nicht gemäß Art. 82 Abs. 1 GG von einem verfassungsmäßigen Bundespräsidenten unterzeichnet und somit ungültig. Das bedeutet einen Staatsstreich, den niemand bemerkt, denn Deutschland muss Weltmeister werden!
Quelle: http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/
Sonntag, 4. Juli 2010
Christian Wulff ist Bundespräsident! Oder etwa doch nicht?
Eingestellt von Anonym um 22:30
Labels: Christian Wulff
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