Samstag, 9. Mai 2009

Skandal! Internationale Banken brechen Bayerische Verfassung!

Zunächst einmal möchte ich festhalten, daß ich kein Jurist bin. Ich habe keine Ahnung, was für eine "reale praktische Relevanz" die Verfassung von Bayern für mich als qua Staatsverfassung bayerischen Staatsbürger hat. Aber ich finde - und das sage ich als Libertärer - die bayerische Verfassung passagenweise schon sehr sympathisch, gerade in ihrer Aktualität in Hinblick auf die Finanzkrise.
Ich zitiere die Originalversion von 1946:

"Art. 156 – Der Zusammenschluß von Unternehmungen zum Zwecke der Zusammenballung wirtschaftlicher Macht und der Monopolbildung ist unzulässig. Insbesondere sind Kartelle, Konzerne und Preisabreden verboten, welche die Ausbeutung der breiten Massen der Bevölkerung oder die Vernichtung selbständiger mittelständischer Existenzen bezwecken.

Art. 157 – 1) Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft.
2) Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner."


Da stelle ich mir als bayerischer Staatsbürger fei scho die Frage, bei wem man sich eigentlich beschweren kann, wenn einem die Verfassung gebrochen wird?
An wen wendet man sich denn als Bürger, wenn einem das Geld- und Kreditwesen durch internationale Großkartelle aus den Händen gerissen wurde?
PS:
Ich bin dafür, daß bayerisches Geld so gut wie Gold oder Silber sein sollte. Die preußische DM hatten wir ja noch lieb, aber den Euro woll`ma ned. Höchstens Parallel. Für königlich bayerisches Edelmetalgeld!

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