Mittwoch, 25. Februar 2009

Sechs Jahre Haft für Horst Mahler wegen Leugnung

Laut Anklage hatte Mahler den Holocaust als die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte bezeichnet.

Interessant ist weniger die Verurteilung für den "Unglauben" als viel mehr die Dauer der Haftstrafe:

Nämlich ein Jahr mehr als die im § 130 StGB für Volksverhetzung gesetzte Höchststrafe:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Wie so was in einem "Rechtsstaat" möglich ist? Keine Ahnung. Eigentlich sollte die Rechtsprechung nämlich an Gesetze gebunden sein.

Vielleicht kann ein mitlesender Jurist den Sachverhalt näher erläutern?

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gute Frage, bin leider(?) kein Jurist. Aus den spontan zu ergooglenden Zeitungsmeldungen ist dazu erwartungsgemäß nichts zu erfahren, die Frage interessiert offenbar keinen in der bezahlt schreibenden Zunft. Auf §130 wird öfter mal verwiesen, aber aufmerksam gelesen wird ihn vermutlich auch kaum einer haben. Im Stern ist zu lesen "Der Vorsitzende Richter Martin Rieder begründete am Mittwoch das hohe Strafmaß damit, dass der Angeklagte „völlig uneinsichtig und unbelehrbar“ sei". Aufgeführt wird noch "die Fortsetzung des strafbaren Verhaltens während der Hauptverhandlung" sowie "zahlreiche Vorstrafen wegen rechtsextremer Straftaten", die sich "belastend" auswirkten. Als durchschnittlicher Zaungast kann man wohl nur hoffen, daß es eine rechtsstaatliche Grundlage dafür gibt. Aber wenn ein Richter sich am Ende der Verhandlung in Sätzen äußert wie "Die Horst-Mahler-Show ist jetzt beendet" (ebenfalls Stern), bin ich doch etwas irritiert über den flapsigen Stil, der da offenbar gefahren wird.

Anonym hat gesagt…

Ich vermute, dass das Gericht zu einer Gesamtstrafe gekommen ist, weil mehrere Straftaten abgeurteilt wurden. In diesem Fall werden die einzelnen Strafen nicht zusammengerechnet, es gibt dann sozusagen "Rabatt".

Erschreckender finde ich, dass ein Gesinnungstäter härter bestraft wird als Gewaltverbrecher, z.B. die U-Bahnschläger oder Kinderschänder.....

Anonym hat gesagt…

ich würde gerne mal eine umfrage bei welt.de zum thema gesinnungsstrafrecht sehen.

 
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