Folgende Meldung aus der FTD macht Hoffnung:
Xetra-Gold - Widerspruch ist Geld wert
Auszug:
"Einem Investor habe das Finanzamt schriftlich mitgeteilt, dass der Gewinn aus Xetra-Gold wie ein Veräußerungserlös aus physischem Gold behandelt werde. Mehrere Anleger hätten zudem mit Einsprüchen gegen Bescheide Erfolg gehabt. "Hier entsteht der Eindruck, dass die Finanzverwaltung eine gerichtliche Klärung der Frage derzeit vermeiden möchte", sagt Meinhardt. "Ein entsprechendes Urteil könnte nämlich allen Anlegern helfen."
Klarheit können letztlich eben nur die Gerichte schaffen. "Die Tür ist einen Spalt breit offen, endgültig aufstoßen würde sie ein Urteil", sagt Andreas von Brevern, Sprecher von Deutsche Börse Commodities, die Xetra-Gold aufgelegt hat. Klagen könnten aber nur betroffene Anleger, nicht der Anbieter. "Bisher hat nach unserer Kenntnis keiner Klage eingereicht", sagt von Brevern.
Steuerberater Meinhardt rät Betroffenen, bei denen die Bank Abgeltungsteuer einbehalten hat, diese über die Steuererklärung zurückzuverlangen. Sollte das Finanzamt der Argumentation im Bescheid nicht folgen, sollte Einspruch eingelegt werden. Auch bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden für vergangene Jahre sei dies noch möglich."
"Einem Investor habe das Finanzamt schriftlich mitgeteilt, dass der Gewinn aus Xetra-Gold wie ein Veräußerungserlös aus physischem Gold behandelt werde. Mehrere Anleger hätten zudem mit Einsprüchen gegen Bescheide Erfolg gehabt. "Hier entsteht der Eindruck, dass die Finanzverwaltung eine gerichtliche Klärung der Frage derzeit vermeiden möchte", sagt Meinhardt. "Ein entsprechendes Urteil könnte nämlich allen Anlegern helfen."
Klarheit können letztlich eben nur die Gerichte schaffen. "Die Tür ist einen Spalt breit offen, endgültig aufstoßen würde sie ein Urteil", sagt Andreas von Brevern, Sprecher von Deutsche Börse Commodities, die Xetra-Gold aufgelegt hat. Klagen könnten aber nur betroffene Anleger, nicht der Anbieter. "Bisher hat nach unserer Kenntnis keiner Klage eingereicht", sagt von Brevern.
Steuerberater Meinhardt rät Betroffenen, bei denen die Bank Abgeltungsteuer einbehalten hat, diese über die Steuererklärung zurückzuverlangen. Sollte das Finanzamt der Argumentation im Bescheid nicht folgen, sollte Einspruch eingelegt werden. Auch bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden für vergangene Jahre sei dies noch möglich."
Hintergrund: Physisches Gold ist nach einem Jahr abgeltungssteuerfrei, physisch hinterlegte Zertifikate mit Auslieferungsanspruch hingegen nicht. Zum Thema Zertifikat, das einen negativen Beigeschmack hat: nach deutschem Recht kann eine mit Gold hinterlegte Konstruktion kein "Fonds" (Werpapiersondervermögen) sein, da das BAFIN 100% physisches Gold als zu riskant ansieht, weil das (Fonds-)Vermögen dann nicht breit genug gestreut ist. Meines Wissens ist 30% die Obergrenze (ohne Gewähr, aus dem Gedächtnis). Das führt z.B. dazu, daß die schweizer ETFs der ZKB oder von Julius Bär, die in meinen Augen glaubhaft physich besichert sind, in der Schweiz als Fonds gelten, in Deutschland aber als Zertifikate, die zudem keine öffentliche Vertriebszulassung haben. Derivative Konstruktionen diverser Anbieter, die den Goldpreis (z.B. in EURO) abbilden, gelten hingegen als "Fonds", weil ja neben dem Gold auch noch Derivate drinstecken...All` das ist natürlich keine Anlageberatung und ich habe kein Geld in einem der hier erwähnten Produkte investiert.
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