Um das vorab klarzustellen:
Alle (!) Abgeordneten, die der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben, sind Totengräber unserer - inzwischen leider verblichenen - freiheitlichen Grundordnung.
Aber: Während die CDU/CSU-Fraktion wenigstens den Mumm hatte, den Überwachungsstaat ganz offen durchzusetzen, sind 26 SPD-Abgeordnete dazu zu feige. Diese verabschiedeten das Gesetz sogar, obwohl sie es für verfassungswidrig halten:
"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir ... dem Gesetzentwurf ... zustimmen.
...
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
Frei nach dem Motto: Ja, wir finden schon toll, dass alle Bürger ab jetzt unter Anfangsverdacht stehen, aber wir wollen nicht dran schuld sein!
Diese SPD'ler sind:
Niels Annen
Dr. Axel Berg
Lothar Binding
Marco Bülow
Siegmund Ehrmann
Gabriele Frechen
Martin Gerster
Renate Gradistanac
Angelika Graf
Gabriele Groneberg
Gabriele Hiller-Ohm
Christel Humme
Josip Juratovic
Anette Kramme
Ernst Kranz
Jürgen Kucharczyk
Katja Mast
Dr. Matthias Miersch
Dr. Rolf Mützenich
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Bernd Scheelen
Ewald Schurer
Wolfgang Spanier
Dr. Ditmar Staffelt
Christoph Strässer
und last but not least die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD:
Andrea Nahles
Angemerkt sei noch, dass die parlamentarische Zustimmung zu einem Gesetz "trotz schwerwiegender ... verfassungsrechtlicher Bedenken" gegen das Grundgesetz verstößt:
Grundgesetz Artikel 1 (3): Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung ... als unmittelbar geltendes Recht.
Das bedeutet im Klartext, dass Abgeordnete gar nicht zustimmen dürfen (!), wenn sie schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken haben.
Unser Verfassungsschutz ist ja sonst immer ziemlich zackig. Aber wenn Abgeordnete gegen das Grundgesetz verstossen, da hört man nix. Schade eigentlich.
Hallo Herr Fromm, bitte handeln Sie!
Donnerstag, 15. November 2007
26 SPD-Abgeordnete stimmen gegen Grundgesetz
Eingestellt von Anonym um 22:47
Labels: Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Vorratsdatenspeicherung
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6 Kommentare:
Wie wär's damit: Verfassungsklage einreichen.
Hat das schon jemand gemacht? Ist man da zu einem Ergebnis gekommen?
Ich glaube, es war Anthony de Jasay der sagte
"Die Verfassung ist wie Keuschheitsgürtel, zu der die Lady selbst den Schlüssel hat".
Ein Schuft, wer da an Huren denkt.
Denn den Vergleich mit unseren Politikern haben die Damen nicht verdient.
Gerade von dem jungen und aufstrebenden Marco Bülow hätte ich das nicht erwartet. Aber man kann den Abgeordneten ja auch nur vor den Kopf gucken. Schade. Aber auf meine Stimme können Sie in der nächste Zeit verzichten.
Es gibt ein Anwaltsbüro in Berlin welches eine Verfassungsbeschwerde einreichen wird. Der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder anschließen, der von der geplanten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland betroffen ist. Hier ist die URL:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php
Rufmord übers Internet begehen zu versuchen ist nicht die Art, mit problematischen Politikern umzugehen.
Jedes Engagement in Ehren, aber eine quasi "Schwarze Liste" hier hineinzustellen ist in keinster Weise förderlich. Die schürt nur Hass.
Rufmord? Geht`s noch?
Die morden ihren Ruf schon ganz alleine, wir berichten nur.
Oder ist inhaltlich irgendwas zu bemängeln?
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