Das Handelsblatt berichtete gestern:
Für Leerverkäufe gelten bald Meldepflichten
Bei Leerverkäufen verkauft ein Anleger Aktien in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen. Bei sogenannten gedeckten Leerverkäufen hat sich der Investor die Aktien geliehen, die er verkaufen will. Bei ungedeckten Leerverkäufen verkauft der Spekulant Aktien am Markt, ohne sich diese ausgeliehen zu haben. Die Meldepflichten gelten sowohl für gedeckte als auch für ungedeckte Leerverkäufe.
Mit seinen jüngsten Vorschlägen geht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch einen Schritt weiter. Er setzt sich für ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe ein.
B4RP: Offensichtlich sind ungedeckte Leerverkäufe (= Naked Short Selling) also vollkommen legal. Irre!
Freitag, 5. März 2010
Ist Naked Short Selling in Deutschland erlaubt?
Eingestellt von Anonym um 13:20
Labels: Naked Short Selling
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