Donnerstag, 9. Juni 2011

5. Juli: Bundesverfassungsgericht verhandelt Klage gegen EU-Bail-Outs

Aus dem Artikel der FAZ darf man ja nicht zitieren (schön blöd!), aber dieser Lesermeinung von Herrn Hans-Jörg Rechtsteiner ist nichts hinzuzufügen:


"Vom BVG ist ein Stop-Signal für den ohnedies im Höllentempo auf den Abgrund zurasenden Staatsverschuldungsexpress nicht zu erwarten. Dafür sind die Damen und Herren im Hohen Gericht viel zu sehr mit der politischen Exekutive verbandelt. Sie sitzen praktisch mit im Führerhaus, wo man sich schon längst nicht mehr traut, einen Blick nach draußen zu werfen. Dort könnten sie die verzweifelten Gesichter der vielen am Bahndamm stehenden Leute sehen, die den Zugführer wild gestikulierend zur Notbremsung auffordern. Doch der hat Ohrstöpsel drin, hört Peter Alexander und schreibt lustige SMS-Botschaften an die Lokführer anderer Züge. Die fahren doch alle in derselben Spur - so what? Was soll die Aufregung? – Die erste Pflicht des BVG wird also sein, für Ruhe zu sorgen und den Eklat zu vermeiden, zumal die Regierung nicht mit massiven Drohungen während der Verhandlung sparen wird. Das Urteil wird schließlich ein paar kleinere Mängel an den beschlossenen Gesetzen rügen, die aber ohne weiteres nachgebessert werden können. Zur Feststellung ihrer Grundgesetzwidrigkeit werden diese Peanuts aber natürlich nicht ausreichen. Wetten, daß ..?"

Herr Rechtsteiner: Sie werden mit Ihrer Einschätzung vollkommen richtig liegen. Leider...

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