Mittwoch, 19. Mai 2010

Verbot ungedeckter Leerverkäufe: Auswirkung? Null!

Heute Nacht hat die BaFin in einer Hauruckaktion für 10 börsennotierte Finanzunternehmen ein sofort gültiges Verbot ungedeckter Leerverkäufe (= Naked Short Selling) erlassen.

Noch nachts wurde in der internationalen Blogosphäre die wahrscheinliche Auswirkung dieses überraschenden Verbots für den heutigen Handelstag erörtert:

Die einen prophezeiten den sofortigen Kurssturz der betroffenen Aktien; die anderen sahen aufgrund von vermuteten Eindeckungskäufen einen kurzfristigen starken Anstieg voraus.

Passiert ist? Nichts!

zum Vergrößern anklicken

Die vom Verbot betroffenen Aktien sind nicht mehr oder weniger als der restliche Gesamtmarkt gefallen.

Tja, die Börse ist halt immer für Überraschungen gut. Wenn man sich ganz sicher ist, kommt's garantiert anders...

3 Kommentare:

Ragnar hat gesagt…

Das passt gut dazu:

Short Selling Restrictions "A Great Indicator of Imminent Market Crashes"

Besonders gut ist der Chart hier:

Fannie Mae

Anonym hat gesagt…

@ Ragnar

Der von mir im Allgemeinen hoch geschätzte Mish wagt sich mit dieser Überschrift auf's Glatteis.

Unterstellt er doch die Kausalkette:

"Short-Selling-Verbot => Crash"

Meiner bescheidenen Meinung nach hat ein Short-Selling-Verbot schlicht keine Wirkung. Es kann den Crash nicht verhindern (siehe Fannie Mae). Aber ich glaube, es verursacht ihn auch nicht.

Fannie Mae & Konsorten waren halt grotesk überbewertete, bankrotte Bruchbuden...

Ragnar hat gesagt…

Naja, genau genommen sagt ja die Überschrift "Indikator" nicht "Auslöser" für einen Crash.

Also wenn der Crash kommt, dann mit oder ohne Short-Selling-Verbot. Es hat schlicht keine Wirkung, das sehe ich wie Du. Aber das Verbot alleine zeigt schon die Panik der Behörden.

Und wo Panik ist ...

 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: