Bayerische Polizei und bayerischer Verfassungsschutz dürfen ab dem 1. August Online-Durchsuchungen auf Rechnern durchführen und zu diesem Zweck auch heimlich in Wohnungen einbrechen.
Im Rahmen dieser Online-Razzien dürfen auch Daten und Dateien auf den durchsuchten Festplatten verändert werden.
Außerdem müssen die Provider Verbindungs- und Standortdaten verdachtslos sechs Monate auf Vorrat speichern.
Allerdings sind Gründe für eine solche Online-Duchsuchung scharf umrissen und eng gefasst:
- dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes
- dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes
- dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person
- Friedensverrat
- Hochverrat
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Landesverrat
- Gefährdung der äußeren Sicherheit
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Waffenverstöße
- die Annahme, dass der Gefährder eine schwerwiegende Straftat nach Artikel 30 des bayerischen Polizeigesetzes begehen könnte
Man sieht: unbescholtene, brave Bürger müssen sich überhaupt keine Sorgen machen!
Gruss,
Christoph
Mittwoch, 2. Juli 2008
Ab 1. August Online-Duchsuchungen in Bayern
Eingestellt von Anonym um 22:39
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3 Kommentare:
Die Punkte sind aber weit ausdehnbar. Ob der Blog hier wohl auch dazu zählt?
Bzw. Demokratischer Rechtsstaat, bei der CampaignforLiberty haben die heute ein sehr schönes Video verlinkt, welches erklärt was das überhaupt ist.
Angesichts solcher Justizskandale kann sicher jeder ruhig schlafen:
http://www.mdr.de/umschau/5629013.html
Nun kann man eben ganz legal Opfer übereifriger Ermittler werden.
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Da können sie gleich den Computer von den Politikern ausspähen, die das beschlossen haben.
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