Dienstag, 17. Juni 2008

EU: Abschaffung "gleicher Wahlen" - Wiedereinführung des Klassenwahlrechts

Friedrich Wilhelm IV, König von Preußen, führte 1849 das Dreiklassenwahlrecht bei der Wahl der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags, dem Abgeordnetenhaus, ein.
Der Name "Dreiklassenwahlrecht" rührt daher, dass die Wähler ein nach Steuerleistung in drei Klassen abgestuftes Stimmengewicht besaßen.

Von vielen Bürgern wurde (und wird noch heute) so eine Abstufung im Stimmengewicht als diskriminierend empfunden.

Erst kürzlich forderte der Chef der CDU-Studentenorganisation RCDS, Gottfried Ludewig, die Einführung eines Zweiklassenwahlrechts bei Bundestags- und Landtagswahlen:
"Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein."

Für diese Forderung bekam er aus allen politischen Lagern und von der deutschen Political-Correctness-Presse ordentlich Dresche:
"Jede Stimme zählt gleich viel. Es gibt keine Wähler erster und zweiter Klasse", so lautete der einhellige und empörte Tenor. Ein Wahlrecht mit gleicher Stimmengewichtung sei unter anderem auch vom Grundgesetz vorgeschrieben und werde vom Bundesverfassungsgericht sicherlich verteidigt werden.

Artikel 38 Grundgesetz Absatz 1 bestimmt:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

So weit so gut. Leider wird im EU-Ermächtigungsgesetz eine "degressive Proportionalität" des EU-Parlaments festgeschrieben: Dieses Prinzip bedeutet, dass "jeder Abgeordnete eines bevölkerungsreicheren Mitgliedstaats mehr Bürger vertritt als jeder Abgeordnete eines bevölkerungsärmeren Mitgliedstaats".


In der letzten Spalte steht der Disproportionalitätsfaktor.
Dieser gibt die Ungleichgewichtung der Stimmen an. Die Einwohner Maltas entsenden pro Kopf 12,67-mal so viele Abgeordnete in das EU-Parlament wie Deutschland. Nur Frankreich stellt sich bei diesem System noch etwas schlechter als Deutschland.

Und diese degressive Proportionalität mit der sich daraus ergebenden Disproportionalität steht in vollkommen Widerspruch zu unserem Grundgesetz (siehe oben).

Das Gleichheitsprinzip wird mit dem EU-Ermächtigungsgesetz abgeschafft und das Klassenwahlrecht wieder eingeführt:
Maltesen und Luxemburger sind in Zukunft die höchste Klasse der Europäer. Franzosen und Deutsche sind die niedrigste Klasse.

"One Man, One Vote" - Dieses Prinzip wird mit dem EU-Vertrag der Vergangenheit angehören.

Im Unterschied zu dem Vorstoss von Gottfried Ludewig rührt sich diesbezüglich jedoch merkwürdigerweise keinerlei Widerspruch von Seiten unserer Political-Correctness-Medien.

Ja zu Europa, Nein zur EU!

Gruss an alle,
Christoph

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