Mittwoch, 24. September 2008

Die Todessteuer ist Ländersache!

An der Todessteuer - einige sagen auch Erbschaftsteuer dazu - scheiden sich die Geister:

Für die einen ist sie eine wünschenswerte Umverteilung, welche der "sozialen Gerechtigkeit" dient. Für andere ist die Todessteuer schlicht ein Fall von Leichenfledderei. Wieder andere sehen sie ökonomisch als erneute Versteuerung von zuvor bereits x-fach versteuerten Vermögen bzw. Einkommen.

Im Nachbarland Österreich wurde die Todessteuer zum 1. August 2008 ersatzlos abgeschafft. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht eine Reform der Steuer angemahnt.
Während sich kein deutscher Politiker für eine Abschaffung einsetzt - nicht mal die im Landtagswahlkampf befindlichen CSU-Größen - tut sich ein ganz neuer Aspekt auf:

Die Steuererträge fliessen nicht in die Bundeskasse sondern in die Länderhaushalte. Dennoch ist die Todessteuer eine bundeseinheitliche Steuer.
Das geht nicht zusammen sagt Steuerprofessor Wolfgang Rüfner. In einem Gutachten stellt er fest, dass der Bund gar nicht die Kompetenz zur Neuregelung der Steuer besitzt. Diese liegt vielmehr bei den einzelnen Ländern.

Logisch zu Ende gedacht, müsste und dürfte jedes Bundesland seine eigenen Steuersätze und Freigrenzen festlegen. Das würde zu einem echten Steuerwettbewerb zwischen den Ländern führen. Ähnlich den Schweizer Kantonen.

Da Politiker und Beamte allerdings kaum etwas mehr fürchten als Wettbewerb, müsste ich mich schon sehr täuschen, wenn das Gutachten von Prof. Rüfner von den politischen Entscheidern zur Kenntnis genommen würde.

Dr. jur. Wolfgang Rüfner: Kurzgutachten "Bundeskompetenz zur Regelung der Erbschaftsteuer"

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wäre aber auch irgendwie makaber, wenn man dann mit der Oma noch schnell in ein anderes Bundesland fährt, bevor Sie den Löffel abgibt. Sterbetourismus sozusagen.

Nach Österreich kommen die Deutschen bisher zum Glück ja nur zum Tanken ;)

Anonym hat gesagt…

Ländersteuern hängen vom Hauptwohnsitz ab. "Sterbetourismus" ist damit wohl ausgeschlossen.

Bei vielen wohlhabenden Familien würde es zu einer langfristig geplanten Hauptwohnsitzverlagerung kommen.
Daran ist nichts auszusetzen.

In der BWL ist die Standortanalyse ja auch von grosser Bedeutung.

 
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