Dienstag, 5. August 2008

Diskriminierung: Vom Türsteher abgewiesen - 500 Euro Entschädigung

Der Kameruner Achu Yango ist an einer Oldenburger Diskothek vom Türsteher mit der Begründung "Ausländer kommen hier nicht rein" abgewiesen worden.
Jetzt hat er vom Amtsgericht Oldenburg 500 Euro Entschädigung für die erlittene Diskriminierung zugestanden bekommen.

Da stellt sich mir unweigerlich die Frage, ob nicht jede Entscheidung eines Türstehers jemanden entweder einzulassen oder aber abzuweisen eine Form der Diskriminierung (discriminare = trennen, unterscheiden, gegeneinander abgrenzen) darstellt.

JEDER, der abgewiesen wird, wird folglich diskriminiert. Wem dies widerfährt, dem kann ich nur empfehlen, sofort Klage einzureichen. Das sind leicht verdiente 500 Euro!

Gruss
Christoph

13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

naja,muss man ja dann auch erst mit dieser fremdenfeindlichen begründung rausgeschmißen werden!!außerdem muss man ausländer sein.also unwahrscheinlich dass man 500 bekommt

Anonym hat gesagt…

Das ist nicht korrekt.

Du sprichst 2 verschiedene Sachverhalte an:

- nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist inzwischen so ziemlich alles "Diskriminierung". Nicht nur das "Ausländersein":
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html

- stellt sich die Frage worin in diesem Fall die strafwürdige Diskriminierung überhaupt besteht:
a) in der sachlichen Feststellung "Sie sind ein Ausländer"?
b) in dem Verwehren des Zutritts zur Diskothek?

Mir erscheint es logisch, dass die Diskriminierung nur bei b) vorliegt.
Herr Achu Yango leidet schliesslich nicht unter seiner Kameruner Staatsangehörigkeit sondern durch den verhinderten Aufenthalt in der Disco.
Daher leidet jeder, dem der Zutritt verwehrt wird gleichermassen unter Diskriminierung.

Oder leidet ein Kameruner mehr unter der Diskriminierung an der Discotüre als der niedersächsische Bauernbursch, der angeblich nicht elegant genug gekleidet ist?

Genau dehalb führt sich diese ganze Gutmenschengesetzgebung ad absurdum.

Holt euch die 500 Euro!

Anonym hat gesagt…

dass fast alle tuersteher, nicht nur in deutschland, einen negativen iq besitzen, wissen weiss doch jeder, oder? wenn jemand nicht ordentlich gekleidet ist, kann man darauf hin den eintritt verwehren. sinnvoll waere es hierfuer, den "dresscode" aussen schriftlich anzubringen.

wenn jemand aber aufgrund seiner nationalitaet oder rasse abgewiesen wird, dann ist dass eine eindeutige diskriminierung. leider sind nur die 500 euro zu wenig. da ich selbst international viel unterwegs bin, habe ich dieses problem schon vielfach beobachtet. somit sollte ab heute jeder schwarze in diese disco gehen, mal schauen, wie oft diese idioten noch 500 euro bezahlen wollen.

Anonym hat gesagt…

Also aus meiner Sicht ist das alles Diskriminierung. Aus Deiner Sicht ist nur das Eine, aber nicht das Andere Diskriminierung. Ist diese Unterscheidung Deinerseits nicht diskriminierend?

Anonym hat gesagt…

Oder anders ausgedrückt: Verstehe ich Dich richtig?:

Wenn der Türsteher den Kameruner mit der Begründung nicht einlässt, dass er Ausländer ist, handelt es sich um Diskriminierung?

Hätte er gedacht "oha, Ausländer!", aber nur gesagt: "Ich lass Dich hier nicht rein!", dann wäre es keine Diskriminierung?

Das heisst aus Deiner Sicht besteht die Diskriminierung NUR im gesprochenen Wort und NICHT in der Tat der Abweisung?

Anonym hat gesagt…

Meiner Ansicht nach besteht die Diskriminierung in beiden Fällen aber wie soll man es dem Türsteher nachweisen wenn er es nicht ausspricht!

Die Diskriminierung besteht eindeutig in der Tat der Abweisung aber das gesprochene Wort wird benötigt um es zu Beweisen!

Aber bist du eigentlich wirklich der Ansicht das die Ablehnung wegen seiner Hautfarbe mit der Ablehnung wegen der falschen Kleidung gleich zu setzen ist?
Ich denke ein wichtiger Unterschied ist der Ursprung der beiden Gründe! Der "niedersächsische Bauernbursch" kann sich etwas anderes anziehen wenn er in einen bestimmten Club will aber niemand kann sich "weiß" machen!

Fabio Bossi hat gesagt…

Natürlich ist jede Abweisung "Diskriminierung" und auch das Recht jedes Disco-Betreibers.
Ich finde die Begründung des Türstehes ausländerfeindlich und lehne die ab. Schließlich kann man sich vielleicht "besser" anziehen, aber nicht die Hautfarbe wechseln.
Ich finde nur, daß sowas nicht die Gerichte beschäftigen sollte.
Es ist einfach lächerlich. Dann sagen halt jetzt alle Türsteher nur noch "nur für Stammgäste".

Anonym hat gesagt…

@ Anonym

"aber das gesprochene Wort wird benötigt um es zu Beweisen!"

Ok. Wir stellen fest, dass das Gericht die Äußerung "Ausländer kommen hier nicht rein" als Beweis für eine strafwürdige diskriminierende Handlung ansah.

Und, was wird sich in Zukunft verändern?

Der Discothekeneigentümer wird wahrscheinlich auch weiterhin keine Ausländer in seiner Disco wollen. (Anmerkung: Vielleicht sind der Discoeigentümer und der Türsteher auch gar nicht rassistisch sondern haben in der Vergangenheit tatsächlich überdurchschnittlich viele schlechte Erfahrungen mit Ausländern in der Disco gemacht? Könnte ja zumindest sein.)

Also sagt der Discoeigentümer zum Discotürsteher: "In Zukunft lässt du dir was anderes einfallen! Stammgast etc. bla bla."

Was hat sich dann geändert? Herr Achu Yango kommt immer noch nicht rein. Bloss die Ausdrucksweise wird sich ändern und ist fortan "politisch korrekt".
Soll das mit dem Urteil bezweckt werden?

Oder sollen wir gleich einen Schritt weitergehen und das Hausrecht des Discoeigentümers rechtlich aufheben? Ungehinderter Eintritt für alle?
Das wäre eine Quasi-Verstaatlichung und würde aus dem privaten Raum einen öffentlichen Raum machen.
Unseren sozialistischen Weltverbesserern traue ich sowas durchaus zu.

Wenn man das alles konsequent zu Ende denkt, merkt man, was für ein Irrsinn da veranstaltet wird.

Anonym hat gesagt…

@ Fabio

"Schließlich kann man sich vielleicht 'besser' anziehen, aber nicht die Hautfarbe wechseln."

Das ist schon richtig, aber meiner Meinung nach auch kein moralisches Argument für eine Abwertung der privaten Entscheidung. Es kommt dann halt schlicht und ergreifend kein Vertrag zustande, fertig. Die Beweggründe für Beider Entscheidung gehen niemanden etwas an, und die Unterstellung von "Ausländerfeindlichkeit" geht leicht von der Hand.

Wie sollte hier etwas vernünftiges durch eine einseitige Willenserklärung zustande kommen, die zudem unter allen Umständen nur der einen, in diesem Fall durch positiven Rassismus festgelegten Partei zugestanden wird? Schließlich könnte auch kein noch so aggressiv xenophiler Diskobetreiber Passanten zur Zwangsbeglückung in sein Etablissement zwingen. Das steht doch bekanntlich ausschließlich dem Staat zu.

Anonym hat gesagt…

Diskriminierung im Elephantclub Bielefeld!
Was ich gestern(13.9.2008) vor dem Club erleben musste konnte ich echt nicht fassen. Wir waren zwei Pärchen und ordentlich gekleidet, wurden aber nicht in den Club gelassen. Zitat von Türsteherin Christina Hallmann/oder Hollmann: "Wir lassen keine AUSLÄNDER rein". Auf erneutes Nachfragen im freundlichem Ton wurde dies unterstrichen mit der Aussage: "Ihr seid Ausländer, daher lasse ich euch nicht rein". Ich 25 und meine Freundin 26, sind beide deutsche Staatsbürger und in Deutschland geboren. Ich habe anschließend versucht nochmal mit ihr zu reden, aber die einzige Aussage war: "Das sind meine Anweisungen".
Unfassbar, wir wurden aufs tiefste Diskriminiert!!!!
Armes Deutschland. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt sollte ja eigentlich solche Szenen verhindern.

Dies soll nur eine Allgemeine Information über den Elephant-Club sein.

Anonym hat gesagt…

Ein Taxifahrer ist verpflichtet jeden Fahrgast mit zu nehmen außer er sieht sich und/oder sein Fahrzeug gefährdet!

Auf die Disco übertragen heißt das, sie dürfen nur Leute abweisen, von denen sie glauben, dass sie das Wohl der Gäste gefährden.....


Dass man sie dann nicht reinlassen darf ist klar, wie man in der Praxis erkennt, ob sie eine Gefahr darstellen ist natürlich eine ganz andere Frage.
Nun möchte ich mich aber damit auseinandersetzen warum man eine Person nicht reinlässt am Besten an einem Beispiel!

Eine Person mit schmutzigen Schuhen kommt, worrauf befürchtet wird dass man durch diese Person zahlende Gäste verliert nach dem Motto: "Wenn da solche Dreckslatschen rumlaufen gehen wir da nicht mehr hin"
also lässt man diese Person nicht rein.
Die Frage die sich hierbei stellt:
Kann die Disco keine anderen Mittel finden um die Gäste zu halten??
Ich meine doch! Durch ein gutes Konzept: Musik Trinken, Location etc

Anonym hat gesagt…

Die Kneipe/Disco/Club oder wie auch immer man es nennen will IST ein öffentlicher Raum, wenn er als solcher öffentlich beworben wird (z.B. Namens-Schild an der Tür oder Zeitungs-Anzeige). Eine Privat-Party in der Wohnung grenzt sich klar davon ab. In einem solchen "öffentlichen Raum" müsste jeder das Recht haben, bewirtet zu werden. Es sei denn, er ist für die anderen Gäste unzumutbar. Sowie ein Taxifahrer und eine Fluggesellschaft grundsätzlich auch alle Menschen transportieren müssen, egal wie sie gekleidet sind und welche Hautfarbe sie haben.

"HAUSRECHT-ABWEISUNGEN" SIND
DISKRIMINIEREND UND MÜSSEN ENDLICH GESETZTLICH VERBOTEN WERDEN!!

Mustache Festival hat gesagt…

Also was hier für ein unsinn steht. Diskriminierung hat rechtlich gesehen nur Relevanz bei Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Wenn jemand anderweitig abgewiesen wird, dann meist aus Gründen die nur mit ihm selbst in Zusammenhang stehen(Kleidung, Sportschuhe, Alkoholpegel), ihr könnt euch umziehen, der betroffene in diesem Fall kann aber seine Ethnie und seine Hautfarbe nicht ändern. Zudem ist Diskriminierung die gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen, was ist an Kleidung, Alkoholpegel o.ä. gruppenspezifisch?
Also bevor man sich aua Eigentinteresse empört bitte erst zuendedenken.

 
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