Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Freitag, 25. April 2008
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Eingestellt von Anonym um 11:14
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6 Kommentare:
Naja ist ja alles nicht so schlimm die Demokratie hat ja historisch gesehen sowieso nur einen sehr kurzen Zeitraum bestand gehalten
Ihr nennt das was wir bisher hatten Demokratie doch es war sowieso nur Blödsinn
Hier könnt ihr euch in ruhe mit dem neuen EU-Vertrag (Lissabon-Vertrag)auseinandersetzen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:321E:0001:0331:DE:pdf
für meine Begriffe verharmlosen die Politiker und Medien diesen Vertrag. Die EU-Verfassung steht über dem Grundgesetz (laut dieser website : http://www.antikriegsbuendnis-kiel.de/aktualisierung/EU-Verf05-05-Dateien/EU-Verf05-05.htm
EU-Recht steht über dem nationalen Recht
wer wissen will, wie sich Terrorismus neuerdings definiert schlägt hier mal nach
http://www.freace.de/artikel/200804/190408a.html
da ich leider keine Zeit hab weitere Quellen zu durchforsten, ist dieser Beitrag vorerst das Letzte was ich poste. Vielleicht konnte ich euch ja weiterhelfen Gruss und tschüss
[für den Ihnalt der genannten Seiten sind die Website-Betreiber verantwortlich]
verbesserung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ
/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:321E:
0001:0331:DE:pdf
http://www.antikriegsbuendnis-kiel.
de/aktualisierung/EU-Verf05-05-Date
ien/EU-Verf05-05.htm
http://www.freace.de/artikel/200804/
190408a.html
Ganz so stimmt es nicht, daß die EU-"Verfassung" über dem Grundgesetz steht. Das Bundesverfassungsgericht hat es sich stets vorbehalten, darüber zu entscheiden, ob EU-Maßnahmen gegen Grundrechte verstoßen (Solange-Entscheidungen). Letztlich ist die EU weiterhin eine Verbindung von Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge. Der neue EU Vertrag sieht selbs eine Recht zum Austritt vor. Damit will ich die Dinge nicht schöner reden als sie sind. Viel problematischer als den rechtliche Rahmen ist für mich allerdings, daß die EU die Menschen daran gewöhnt, daß sie die Lösung ihrer Probleme nicht selbst in die Hand nehmen, sondern möglichst weit "nach oben" abgeben.
Ich glaube übrigens nicht, daß die EU in ihrer jetzigen Form eine ernste Finanz- und Wirtschaftskrise überstehen wird.
Oh my God: unsere Abgeordneten im Blindflug
http://www.youtube.com/watch?v=wxBtJvJUyHc
Dank an swisstiger von Ron Paul Europe
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