Freitag, 25. April 2008

Was berichten die Medien über die vom Parlament abgenickte EU-Verfassung?

Antwort: gar nichts!

Gestern Abend war ich auf den Homepages von SPIEGEL, Süddeutsche und FAZ. Es wurde überhaupt nichts über die Absegnung der EU-Verfassung berichtet. Kein einziges Wort, kein Link, gar nichts!
Dabei reden wir hier de facto vom Ende des souveränen Staates Deutschland. Das ist ja wohl eine der wichtigsten Neuigkeiten seit 1945.

Stattdessen wird man en detail über so relevante Dinge informiert wie:

- Zweite Fußball-Bundesliga: Entsetzen in Koblenz nach Abzug von acht Punkten
- Sexiest Woman: "Sie ist jung, sie ist heiß, sie ist ein Star"
- Altersheim für Rinder: Die "Kuh-Flüsterin"

Das kann kein Zufall sein. Wer es bisher noch nicht geglaubt hat; das ist der Beweis:
Die Medien sind gleichgeschaltet!

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Yup, null Berichterstattung in den deutschen mainstream media. Ich konnte nur folgenden Artikel finden:

http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3290334,00.html

Anonym hat gesagt…

die medien sind gleichgeschaltet. da wird man sich einig

aber von 0 berichterstattung kann ich nicht reden.
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/574/171073/
http://www.tagesschau.de/ausland/euvertrag22.html
http://www.zeit.de/online/2008/18/vertrag-lissabon-bundestag
http://www.n-tv.de/Linkspartei_dagegen_Bundestag_stimmt_EUVertrag_zu/240420084310/953637.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,549392,00.html

trotz alledem ein grosses trauerspiel an informationen.

merkels sinnfreie phrasen ;)
"großes Projekt" ... "Der neue Vertrag ist gut für Europa" ... Europa werde "stärker und selbstbewusster denn je sein" ... "solide Grundlage" ... "Wenn dieser Vertrag in Kraft tritt, dann wird die Europäische Union auf sicheren Beinen stehen"

o man...

Anonym hat gesagt…

übertreiben kann man es auch mr. autor

Anonym hat gesagt…

Muss denn nicht erst noch der bundesrat am 23. mai abstimmen?

Und wäre mit dem Reformvertrag nicht auch Folgendes betroffen:

GG Art. 79 Abs. 3:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

 
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