Dienstag, 29. April 2008

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zum EU-Reformvertrag

Wahrscheinlich kennen die meisten Leser dieses Blogs Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider. Aber vielleicht eben nicht alle...

Dr. Peter Gauweiler hat bereits 2005 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ratifizierung der EU-Verfassung geklagt. Durch das Urteil wurde Bundespräsident Horst Köhler untersagt, die EU-Verfassung zu unterschreiben. Vertreten wurde Dr. Peter Gauweiler durch Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.

Auch dieses Mal hat Peter Gauweiler eine sofortige Klageeinreichung gegen den EU-Reformvertrag angekündigt, sobald der Bundesrat diesem zustimmen würde.
Die EU-Bürokraten haben jedoch gelernt. Da das Wort "Verfassung" durchgehend durch das Wort "Vertrag" ersetzt wurde, könnte es dieses Mal noch schwieriger werden, dieses Monstrum vor dem Verfassungsgericht zu stoppen.
Auch dieses Mal wird Peter Gauweiler durch Karl Albrecht Schachtschneider vertreten werden.

Schachtschneider ist Professor für Öffentliches Recht. Er vertritt eine ausgehend von Immanuel Kants Freiheitslehre geleitete Staatsauffassung. Danach ist die demokratische Republik die einzige Staatsform, in der sich Menschen in allgemeiner Freiheit verwirklichen können.

Hier äussert sich Schachtschneider zur EU-Verfassung:


Dies ist Teil 1 von 10

Link zu Teil 1: http://de.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M
Link zu Teil 2: http://de.youtube.com/watch?v=Una0YJtLQ2g
Link zu Teil 3: http://de.youtube.com/watch?v=toMUu-X2E_4
Link zu Teil 4: http://de.youtube.com/watch?v=pcdE_5RPhnQ
Link zu Teil 5: http://de.youtube.com/watch?v=a7cowwlZNuo
Link zu Teil 6: http://de.youtube.com/watch?v=EXIG1Jyskh0
Link zu Teil 7: http://de.youtube.com/watch?v=6M4IqXE7-ZA
Link zu Teil 8: http://de.youtube.com/watch?v=bM9mIUtM0dQ
Link zu Teil 9: http://de.youtube.com/watch?v=eFUjO9dqVLw
Link zu Teil 10: http://de.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Warum sagt er die CDU würde einem neuem Gott, dem "Kapitalismus", huldigen, und kritisiert dies auch noch? Schön wärs doch, wenn es so wäre!

Anonym hat gesagt…

Horst Köhler wurde nicht untersagt, den Vertrag zu unterzeichnen:
http://doiop.com/untersagung

Die Todesstrafe, wie Schachtschneider behauptet, wird nicht eingeführt:
http://doiop.com/todesstrafe

Der Europäische Haftbefehl war nicht wegen Verschuldens der EU verfassungswidrig:
http://doiop.com/haftbefehl

Die Aussichten einer Beschwerde gegen den Vertrag stehen in den Sternen:
http://doiop.com/richter-papier

Anonym hat gesagt…

@ EU Law

"Horst Köhler wurde nicht untersagt, den Vertrag zu unterzeichnen:
http://doiop.com/untersagung"

Nun, das sieht zumindest wikipedia anders (was natürlich nichts bedeuten muss):

Kurz nach der Ratifizierung des Verfassungsvertrags durch den Bundesrat am 27. Mai 2005 reichte er (= Gauweiler) eine Klage gegen den Vertrag beim Bundesverfassungsgericht ein, die dazu führte, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz vorerst nicht unterschrieb.

Gruss
Christoph

 
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