Samstag, 31. Mai 2008

Bayern (=CSU) attackiert die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung

Das Bundesland Bayern hat - unter der Führung des Ministerpräsidenten Beckstein von der regierenden CSU - im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung eingebracht.

In Artikel 1, Absatz 7 der "Bundesrat Drucksache "365/08" vom 27. Mai wird gefordert:

Zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 und Absatz 5 können Sachen verdeckt durchsucht sowie die Wohnung, in der sich das informationstechnische System befindet, ohne Einwilligung betreten und durchsucht werden.

Diese geplante Gesetzesänderung steht in krassem Widerspruch zum Grundgesetz Artikel 13, Absatz 1 und 2:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und ... durchgeführt werden.


Tja, jeden Tag eine neue staatliche Dreistigkeit, mit der Bürgerrechte immer weiter reduziert werden.

Welcome to the Police State!
Christoph

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bayern macht mir langsam wirklich Angst. Gestern das mit den Versammlungen, heute die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dabei kommt mir eine neue Geschäftsidee: Passend zur EM könnte man doch ein Wettbüro eröffnen, nur, anstatt auf Fußballmanschaften und Ergebnisse zu wetten, wettet man eben darauf, welches Grundrecht als nächstes abgeschafft wird.

(Dabei fällt mir auf, dass Artikel 4 unsinnig und mit libertären Prinzipien nicht vereinbar ist. Jeder darf sowieso glauben was er will - warum sollte Religion eine Sonderstellung haben und gesondert erwähnt werden? Artikel 4 Absatz 1 und 2 sind doch schon in Artikel 5 Absatz 1 enthalten.

Fast noch mehr ängstigt mich Artikel 7. Preisfrage: Was ist gefährlicher als ein Staat, der das Schulwesen kontrolliert, und so die Möglichkeit hat, sämtliche Bewohner mit gefährlichen Ideen zu indoktrinieren?


Antwort: Ein Staat, der das Schulwesen kontrolliert, und alle Bürger dazu zwingt, dieses Schulwesen zu durchlaufen.

Anonym hat gesagt…

Ich habe vergessen die Klammer zu schließen: )

 
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