...brauchen wir auf Karlsruhe nicht zu hoffen.
So kann man einen Beschluß des sogenannten Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2008 sehen, wenn man die Pressemitteilung vom 16.04.08 studiert.
Zur Entscheidung stand ein oberflächlich betrachtet dröges Thema: die Beitragspflicht zur GKV von Leistungen aus sogenannten Direktversicherungen. Diese stellen einen Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge dar, eine der "Drei Säulen" der Altersvorsorge und seit jeher ein staatsinterventionistischer Tummelplatz. Das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" hatte 2003 u.v.a. festgelegt, daß ab 01.01.2004 auch Kapitalleistungen der Beitragspflicht zur GKV unterzogen werden würden - und zwar rückwirkend. Hatte man also z.B. 1980 einen solchen Direktversicherungsvertrag im Glauben abgeschlossen, daß die spätere Auszahlung keine Krankenkassenbeiträge auslösen würde und eventuell seinen Ruhestand entsprechend geplant (z.B. Tilgung einer Hypothek), sah man sich bei Ablauf z.B. 2005 mit eben dieser rückwirkenden Gesetzesänderung konfrontiert.
Dagegen gab es Klagen beim BVG und diese wurde nun zurückgewiesen.
Lesenswert ist hierbei vor allem die Begründung (Link siehe oben):
"Die Beitragspflicht ist auch verhältnismäßig: Zwar stellt die auf zehn Jahre begrenzte Beitragspflicht eine erhebliche Belastung derBetroffenen dar. Sie hat jedoch keine grundlegende Beeinträchtigung derVermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung zur Folge."
Der Patient atmet noch - es darf weiter "belastet" werden!
Und er ist selber Schuld, so naiv gewesen zu sein, denn "im Übrigen konnten die Betroffenen nicht in den Fortbestand der die einmaligen Kapitalleistungen gegenüber einem fortwährenden Versorgungsbezug privilegierenden Rechtslage vertrauen".
Wer sich auf den Staat verläßt, ist also selber schuld.
Vielen Dank nach Karlsruhe!
Mittwoch, 21. Mai 2008
Solange wir nicht erdrosselt werden...
Eingestellt von Fabio Bossi um 11:42
Labels: Bundesverfassungsgericht, Direktversicherungen, GKV
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